Hygieneregeln in Coronazeiten an der Bültmannshofschule 

Hygieneregeln ab Maerz_2021

 

11.02.2022: Präventive Maßnahmen an der Bültmannshofschule - Februar 2022

Praeventive_Massnahmen_Februar_2022_.pdf

 

04.02.2022: Wissenswertes zur schulischen Anordnung von Distanzunterricht

Informationen_zur_schulischen_Anordnung_von_Distanzunterricht_einzelner_Klassen_04.02.2022.pdf

 Eltern-Infos_MS-Teams.pdf

 Kriterien_Distanzunterricht_einzelner_Klassen_03.02.2022.pdf

 Quarantaene_und_Isolation.pdf

 Verknuepfung_von_Distanz-_und_Praesenzunterricht_-_Stand_Februar_2022.pdf

 

Maskenpflicht an der Bültmannshofschule 

Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen.
Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe. 
Das Tragen der Masken gilt auch im Klassenraum. 
Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, ist das Vorliegen der medizinischen Gründe durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
Das Betreten des Schulgebäudes ist leider weiterhin untersagt. 

Beim Betreten muss der Immunisierungsstatus nachgewiesen werden.