Hygieneregeln in Coronazeiten an der Bültmannshofschule
11.02.2022: Präventive Maßnahmen an der Bültmannshofschule - Februar 2022
Praeventive_Massnahmen_Februar_2022_.pdf
04.02.2022: Wissenswertes zur schulischen Anordnung von Distanzunterricht
Informationen_zur_schulischen_Anordnung_von_Distanzunterricht_einzelner_Klassen_04.02.2022.pdf
Kriterien_Distanzunterricht_einzelner_Klassen_03.02.2022.pdf
Verknuepfung_von_Distanz-_und_Praesenzunterricht_-_Stand_Februar_2022.pdf
Maskenpflicht an der Bültmannshofschule
Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen.
Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden; dies gilt insbesondere im Bereich der Primarstufe.
Das Tragen der Masken gilt auch im Klassenraum.
Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, ist das Vorliegen der medizinischen Gründe durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.
Das Betreten des Schulgebäudes ist leider weiterhin untersagt.
Beim Betreten muss der Immunisierungsstatus nachgewiesen werden.