Unser Konzept der Vormittags- und Übermittagsbetreuung (VÜM)

 

Betreuungszeit:

VÜM findet an jedem Schultag zwischen 07.00 und 14.00 Uhr statt.
Zwischen 09.00 Uhr und 11.30 Uhr stellt die Schule den Unterricht bzw. die Betreuung sicher.

In den Schulferien können kostenpflichtige Ferienangebote der OGS wahrgenommen werden, wenn Plätze zur Verfügung stehen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung.


Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag gilt für ein Schuljahr. Für das folgende Schuljahr muss eine neue Anmeldung erfolgen.

Anmeldungen im laufenden Schuljahr können zum ersten des nächsten Monats erfolgen.


Kündigung durch den Vertragspartner
Eine Kündigung durch den Vertragspartner im laufenden Schuljahr ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund ist insbesondere ein Umzug oder ein Schulwechsel. Die Kündigungsfrist im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund beträgt 6 Wochen zum Monatsende.


Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses besteht auch, wenn dem Kind aus pädagogischen Gründen eine Teilnahme an der VÜM nicht möglich ist. Über diese pädagogischen Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit der AWO.


Die Kündigung kann ausschließlich schriftlich und begründet erfolgen. Das Schreiben ist an die Schulleitung zu richten.


Kündigung durch die AWO
Die AWO ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund und ggf. fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
• das Kind bewusst oder unbewusst durch starke Verhaltensauffälligkeiten den Ablauf der VÜM nachhaltig stört, sich oder andere Kinder und/oder das Personal der VÜM gefährdet und/oder in Gefahrensituationen bringt und eine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten zu keiner Veränderung führt
• sich nach Vertragsbestätigung bzw. mi Laufe des Schuljahres herausstellt, dass das Kind einer anderen und intensiveren Betreuung als der durch die VÜM zu gewährleistenden bedarf
- das Kind schwer erkrankt ist oder aufgrund von operativen Eingriffen in der VÜM gefährdet ist
• eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der AWO und dem Vertragspartner/den Erziehungsberechtigten nicht mehr gewährleistet ist
• der Vertragspartner sein vertraglichen Pflichten schuldhaft grob verletzt
• der Vertragspartner mit der Zahlung der Elternbeiträge trotz ausdrücklicher schriftlicher Zahlungsaufforderung (2 Mahnungen) im Rückstand ist.


Eine Kündigung aus den o. g. Gründen erfolgt im Einvernehmen mit der Schulleitung.


Elternbeitrag
Die Teilnahme an VÜM ist kostenpflichtig. Es werden werden 90,00 Euro monatlich von der AWO per Lastschriftverfahren vom Konto des Vertragspartners eingezogen.

Beitragsermäßigungen sind leider nicht möglich.


Mittagessen
In VÜM besteht keine Möglichkeit zum Mittagessen.


Verspätungen

Die Vertragspartner holen ihr Kind pünktlich ab bzw. sorgen für einen sicheren Heimweg. Unentschuldigte Verspätungen werden dem Vertragspartner mit €15,00 pro angefangene 30 Minuten in Rechnung gestellt.
 

 

 

 

Weitere Details sind im Vertrag nachzulesen. Diesen händigen wir auf Nachfrage aus.